Wer trägt die Kosten?
Die Systemische Therapie ist ein nach den Kriterien des Psychotherapeutengesetzes wissenschaftlich anerkanntes Psychotherapieverfahren und wurde 2020 in den Katalog der sogenannten Richtlinienverfahren von Verhaltenstherapie, Psychoanalyse sowie tiefenpsychologisch fundierter Therapie aufgenommen. Sie ist damit prinzipiell erstattungsfähig. Dies gilt jedoch nicht für Privatpraxen. Hier werden die Kosten von den gesetzlichen Krankenkassen leider nicht übernommen und müssen von den Kund*innen getragen werden. Paartherapie ist unabhängig von der therapeutischen Methode grundsätzlich nicht erstattungsfähig.
Terminabsagen
Sollten Sie einen vereinbarten Termin nicht wahrnehmen können, sagen Sie bitte spätestens 3 Tage vorher ab, damit ich den Termin anderweitig vergeben kann. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass nicht wahrgenommene oder am selben Tag abgesagte Termine in voller Höhe berechnet werden müssen. Bei Absagen am Vortag sowie zwei Tage im Voraus fällt die Hälfte der Kosten an.